Kontakt/ Buchung/ AGB`s

Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme mit unserer Wassersport- und Segelschule.

Peter Frey
Achstraße 1
82449 Uffing am Staffelsee

Telefon: +49.8846.1700
Handy:  +49.171.1971517
E-Mail: info@segeltoerns-frey.de

Vor der Buchung informieren Sie sich bitte in unserem Törnkalender, ob noch Plätze verfügbar sind.
Anschließend klicken Sie auf die hier angegebene Mailadresse und senden uns Ihre Buchung mit folgendem Wortlaut:

1) Ich ( Name, Vorname) buche verbindlich den Törn ( Törntyp angeben!) vom ……bis ……
2) Die AGBs, die Teilnahme-, Storno- und Zahlungsbedingungen habe ich gelesen, verstanden und akzeptiert.

Im Anschluss erhalten Sie umgehend Ihren Buchungsvertrag per Email. Bitte unterschreiben Sie diesen elektronisch und senden ihn an uns zurück!
Die beiliegende Rechnung begleichen Sie bitte innerhalb von 7 Tagen.

SKS-Törns, SSS-Törns, Sportliche Törns, Urlaubstörns, Skippertrainings, Schiffsüberführungen, Theorie aller Sportbootführerscheine;
Wassersport für Anspruchsvolle!

Homepages:

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Rechtliches/ AGB´s/ Teilnahmebedingungen:
1) Teilnahme/ Haftungsausschluss:
Die Teilnahme an allen unseren Törns erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Teilnehmer verzichtet auf Ersatzansprüche aus allen rechtlichen Gesichtspunkten für Personen- und Sachschäden gegen den Schiffsführer, die anderen Mitsegler und den Eigner, sofern dieser Mitsegler ist, wenn der Schaden auf fahrlässigem Verhalten beruht. Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Schäden vorsätzlich verursacht wurden oder von einer Haftpflichtversicherung getragen werden. Jeder Teilnehmer achtet auf seine eigene Sicherheit und stellt darüber hinaus seine Ein- und Ausreisefähigkeit zwischen Deutschland und dem Land des Segelgebiets sicher.

2) Bezahlung und Storno:
Nach Eingang des Buchungsvertrags und der Rechnung, hat der Kunde 7 Tage lang das Recht, vom Vertrag/ von der Buchung zurück zu treten. Nach Ablauf dieser Frist ist ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen, mit der Pflicht der Überweisung einer Anzahlung i.H.v. 50% des gesamten Buchungspreises innerhalb von 7 Tagen. Diese wird, bei einer späteren Stornierung des Törns durch den Kunden einbehalten. Ein Recht auf Rückerstattung entfällt.
Der Restbetrag (weitere 50%) muss spätestens 6 Wochen vor Törnbeginn komplett überwiesen werden. Storniert der Kunde nach Ablauf dieser Frist (später als 6 Wochen vor Törnbeginn), so muss der komplette Törnpreis bezahlt werden, bzw. wird dieser einbehalten, im Falle einer bereits erfolgten Restzahlung. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

3) Bordkasse/ Törnkosten:
Die Bordkasse wird verwendet für Liegegebühren in den Marinas, Treibstoffe und für die Verpflegung an Bord. Wenn die Crew sich einig ist, kann auch der Restaurantbesuch daraus bezahlt werden. Gegebenenfalls muss ein Betrag nachbezahlt werden. Ein Überschuss wird am Törnende wieder ausbezahlt! Der Skipper wird traditionell von all diesen Kosten freigehalten.
Ferner sind Törnkosten aber auch Kosten, die sich aus der Nichterfüllung des Chartervertrags (z.B. verspätete Rückgabe) ergeben können und etwaige Kosten im Schadensfall, soweit dafür keine Versicherung eintritt und der Schaden nicht vorsätzlich von einem Crewmitglied verursacht wurde. 

4) Skipper (Schiffsführer), Törnroute:
Verantwortlicher Schiffsführer ist Herr Peter Frey (SHS Zert.) oder ein anderer geeigneter Skipper, der von Herrn Frey mit der Schiffsführung beauftragt wurde und über die notwendigen Kenntnisse verfügt, die Yacht unter Segel und unter Motor sicher zu führen. Er führt vor Törnbeginn eine gründliche Sicherheitseinweisung durch.
Der Schiffsführer entscheidet wann die Rettungswesten anzulegen sind, bzw. von Lifeline, Lifebelt und Sorgeleine gehörig Gebrauch zu machen ist.
Wer den Weisungen des Skippers nicht Folge leistet, kann von Bord verwiesen werden, ohne dass dadurch Schadensersatzansprüche gegen den Skipper oder die Firma Frey-Sport/ Segeltörns-Frey geltend gemacht werden können.Der Skipper legt die Törnroute fest aufgrund der aktuellen Wetterlage und des Kenntnisstands der Crew. Handelt es sich um einen SKS- oder SSS-Ausbildungs- und Prüfungstörn, werden aufgrund des intensiven Manövertrainings nur max. 150sm garantiert. Für darüber hinaus benötigte Seemeilen einzelner Segelscheine haben die Prüfungsteilnehmer selbst Sorge zu tragen, vor Törnbeginn.

5) Basiswissen für SKS Ausbildungstörns:
Der gesamte Stoff des SBF-SEE wird als bekannt vorausgesetzt. Bitte wiederholen Sie diesen 
sorgfältig, vor allem die Arbeit in der Seekarte (Absetzen von Kursen, Durchführung und Eintragung 
von Peilungen und Positionen).

6) Basiswissen für Kompletttörns (SBF See mit anschließender SKS Praxis-Ausbildung und Prüfung):
Der komplette Stoff der SBF-SEE Theorie muss bei Törnbeginn sicher beherrscht werden, so dass 
auch die schriftliche Prüfung vor Ort ohne weiteren Theorieunterricht während der Törnwoche 
abgelegt werden kann (Voraussetzung für die Teilnahme an der SKS Prüfung Praxis).

7) Törnyachten:
Laut Törnausschreibung in unserer Werbung im Internet. Es handelt sich dabei immer um die von 
uns beim Vercharterer gebuchten Yachten. Diese können, wenn es die Umstände erfordern, jederzeit 
getauscht werden, ohne dass daraus Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Veranstalter 
geltend gemacht werden können.

8) Anreise:
Die diesbezügliche Organisation, Buchung von Flügen und eventuelle Bildung von Fahrgemeinschaften obliegen den Teilnehmern! Pünktliches Erscheinen im Ausgangshafen ist unerlässlich; die Uhrzeit des ersten Meetings im Ausgangshafen wird rechtzeitig bekanntgegeben. Auf verspätetes Eintreffen wird keine Rücksicht genommen. In diesem Fall muss der Teilnehmer selbst organisieren, in welchem Hafen/ welcher Marina er zusteigen kann. Schadenersatzansprüche für eventuell versäumte Törntage können nicht geltend gemacht werden.
Der Törn/ die Reise beginnt und endet im Ausgangshafen bzw. in der Ausgangsmarina.

9) Kaution/ Kautionsversicherung:
Die Kaution beträgt je nach Schiff und Vercharterer in der Regel zwischen 1000 – 3000€. Diese Summe muss von der Crew gemeinsam in bar (per Kreditkarte nur selten möglich) im Charteroffice vor dem ersten Ablegen hinterlegt werden und stellt die Obergrenze dar, bis zu der die Crew im Schadensfall haftbar gemacht wird. DieHöhe der zu hinterlegenden Kautionssumme ist schiffsabhängig.
Eine Kautionsversicherung schützt vor Verlust der Kaution im Schadensfall, abzüglich 10% der Kautionssumme (Eigenanteil). Die Versicherung wird vom Skipper automatisch gebucht und vorab bei der Buchung in Rechnung gestellt.

10) Schäden:
Soweit keine individuelle Fahrlässigkeit vorliegt, werden Schäden bis zu max. 150€ aus der 
Boardkasse bezahlt. Andernfalls muss der Schaden ( bis max. 150€ !) vom Verursacher selbst 
reguliert werden. Höhere Schadensummen werden durch die Kaution geregelt. Bei Schäden, die diese
übersteigen haftet die Versicherung des Vercharterers.

11) Endreinigung:
Diese ist verpflichtend und kann nicht von der Crew durchgeführt werden. Der Betrag wird vor Ort in bar bezahlt (abhängig von der Schiffsgröße), aus der Bordkasse.

12) Kurtaxe:
Wird vom jeweiligen Staat erhoben. Der Betrag muss ebenfalls vor Ort in bar bezahlt werden (Bordkasse).

13) Dokumente: 
Jeder Törnbucher benötigt einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Eine Kopie davon ist dem 
Veranstalter nach der Buchung zu senden. Eine gültige, Segeltörns nicht ausschließende, 
Privathaftpflichtversicherung wird jedem Teilnehmer empfohlen!

14) Pandemien & Reisewarnungen:
Herrscht zu Beginn der Reise eine Pandemie oder besteht eine Reisewarnung des Deutschen Auswärtigen Amts für das Zielland (Ausgangs- & Zielhafen), so dass der Törn nicht angetreten werden kann, erhält jeder Teilnehmer eine Gutschrift in Höhe des Buchungspreises bzw. eine anteilige Gutschrift über den Betrag, für den Fall, dass der Vercharterer der Fa. Frey-Sport/ Segeltörns-Frey diese ebenfalls gewährt. Die Gutschrift hat eine Gültigkeit von drei Jahren ab Buchungsdatum.
Ein Recht auf Rückerstattung oder Barauszahlung besteht nicht.
Jeder Teilnehmer hat sich über eine eventuell bestehende Testpflicht des Ausreiselandes sowie der Transit- oder Zielländer zu informieren, diese zu respektieren und zu erfüllen.
Teilnehmer, die bei einer bestehenden Testpflicht im Land des Abfahrhafens ohne gültigen Test erscheinen, wird der Zutritt zur Reiseyacht verwehrt. Ein Anspruch auf Erstattung des Buchungspreises, der Reisekosten ( Mehrkosten inbegriffen) oder auf eine Gutschrift besteht dann nicht.
Ein Rücktritt von der Reise aufgrund einer bestehenden Testpflicht in den o.g. Ländern ist nicht möglich.

15) Gerichtsstandvereinbarung:
Gerichtsstand ist München

16) Salvatorische Klausel:
Sollten Teile dieser Vereinbarung ungültig oder undurchführbar sein oder werden, betrifft oder beeinträchtigt dies die Wirksamkeit der anderen Teile der  Vereinbarung/ des Vertrags nicht. Gleiches gilt, wenn sich herausstellt, dass die Vereinbarung eine Regelungslücke enthält. Anstelle des unwirksamen/ undurchführbaren Teils oder zum Ausfüllen/ Ergänzen der Lücke, soll diese Vereinbarung so ausgelegt werden, dass sie dem ursprünglich beabsichtigtem Zweck möglichst nahe kommt.

17) Nebenabreden/ Nebenbestimmungen:
Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen. Änderungen und / oder Ergänzungen dieser Vereinbarung/ dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Die gilt insbesondere auch für eine Aufhebung des Schriftformerfordernisses. 

18) Gebuchte Personen:
Der gesamte Vertrag/ die gesamte Vereinbarung gilt für den Törnbucher und weitere von ihm gebuchte Personen.

19) Erhalt und Bestätigung des Vertrags/ der Vereinbarung:
Jeder Mitsegler:in bestätigt mit seiner nachfolgend geleisteten Unterschrift den Erhalt des Vertrags/ der Vereinbarung sowie jeden einzelnen Passus akzeptiert und verstanden zu haben.

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